§ 1 Allgemeines
1.
Alle Auftragsleistungen und diesbezügliche Angebote der Liekam Haustechnik GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) sowie die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Auftraggeber“) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Werkleistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
2.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelnen nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.
3.
Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsschluss, sind unwirksam, sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
§ 2 Vertragsinhalt und Angebote
1.
Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie deren Darstellungen (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Verkehrsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich etwas Abweichendes erklärt.
3.
Der Auftragnehmer ist an von ihm abgegebene – verbindliche – Angebote 14 Tage ab dem in dem Angebot bezeichneten Datum der Erstellung gebunden.
4.
Die Eigentums- und Urheberrechte an dem vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behält sich der Auftragnehmer vor. Diese dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterfüllung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
5.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind grundsätzlich vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur
Verfügung zu stellen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die im Angebot enthaltenen Angaben, insbesondere Preise, Leistungsumfang und Termine, sind für die Durchführung des Auftrags maßgeblich.
Erfolgen während der vereinbarten Preisbindefrist Preisanpassungen durch den Hersteller oder Zulieferer, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt auch, wenn die Preisanpassung innerhalb der Preisbindefrist erfolgt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über derartige Preisanpassungen unverzüglich zu informieren.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
1.
Die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zu den betroffenen Räumlichkeiten, Arbeitsbereichen und technischen Anlagen während der vereinbarten Arbeitszeiten.
2.
Die Bereitstellung von Strom, Wasser sowie gegebenenfalls weiteren für die Ausführung erforderlichen Versorgungseinrichtungen auf eigene Kosten.
3
Die Bereitstellung geeigneter Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge und Geräte des Auftragnehmers im unmittelbaren Arbeitsumfeld, sofern dies erforderlich ist.
4.
Die Bereitstellung einer funktionsfähigen und frei zugänglichen Toilette für die Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Ausführungszeiten.
5.
Die rechtzeitige Information über besondere Umstände, Gefahrenquellen, bauliche Besonderheiten oder sonstige relevante Gegebenheiten, die die Ausführung der Arbeiten beeinflussen könnten.
6.
Die Beseitigung von Hindernissen und das Freimachen der Arbeitsbereiche vor Beginn der Arbeiten, soweit dies für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Etwaige Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch die unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 4 Aufbewahrungspflichten und Entsorgung
1.
Umgang mit Altmaterialien
Wird im Rahmen der Leistungserbringung Altmaterial, Bauschutt oder sonstiges zu entsorgendes Material entfernt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen, ob das Material aufbewahrt, zurückgegeben oder entsorgt werden soll.
2.
Entsorgung durch den Auftragnehmer
Erfolgt keine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, das entstandene Altmaterial nach den gesetzlichen Vorgaben fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
3.
Aufbewahrungspflichten
Eine Aufbewahrung von Altmaterialien oder Altteilen durch den Auftragnehmer erfolgt nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Für die Aufbewahrung kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen.
4.
Nachweis der Entsorgung
Der Auftragnehmer ist auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet, einen Nachweis über die fachgerechte Entsorgung der Materialien vorzulegen.
§ 5 Preisstellungen
Die Preise gelten in EURO zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1.
Rechnungen sind nach Zahlungsvereinbarung wie im Angebot/Auftrag beschrieben zu zahlen. Sollten keine Zahlungsbedingungen vereinbart sein muss nach Baufortschritt gezahlt werden. Wir behalten uns vor 90% des Auftrags in pauschalen Abschlägen bis zur Abnahme zu berechnen.
Sollten Abschlagszahlungen nicht wie vereinbart geleistet werden, behalten wir uns vor die Arbeiten erst nach Zahlung fort zu führen.
Die Schlussrechnung ist nach Abnahme des Werkes sofort fällig und zahlbar.
2.
Der Auftraggeber gerät spätestens 7 Tagen nach Rechnungserhalt in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
3.
Leistet der Auftraggeber bis zum Ablauf der vorbezeichneten 7-Tages-Frist nicht, so sind die ausstehenden Zahlungsbeträge ab diesem Tag mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.
4.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Haftungsausschluss
1.
Schäden an Leitungen, die unter Putz verlaufen und bei der Installation neuer Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) nicht sichtbar sind, können vom Auftragnehmer nicht übernommen werden. Für Schäden, die durch das Vorhandensein verdeckt liegender Leitungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2.
Mauerwerke mit einer Stärke von weniger als 12 cm können im Zuge der Leitungsverlegung durchbrochen bzw. durch gestemmt werden und müssen gegebenenfalls anschließend wieder instandgesetzt werden. Die stellt keinen Reklamationsanspruch da und die Kosten werden nicht von Auftragnehmer übernommen.
§ 8 Ausführungsfristen
1.
Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Fristen oder Termine zur Erbringung der vertraglich bestimmten Leistungen (Ausführungsfristen) gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.
Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten) voraus, insbesondere, soweit dessen Mitwirkung zur Klärung technischer, organisatorischer oder kaufmännischer Fragen erforderlich ist. Soweit der Auftraggeber hiergegen verstößt und dies zu vertreten hat, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.
3.
Dies gilt auch in dem Fall, dass der Auftragnehmer selbst eine erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis nicht rechtzeitig erhält, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat.
4.
Wird der Gegenstand des Auftrages erweitert oder verlängert, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend, indem durch die Erweiterung oder Veränderung ausgelösten Mehraufwand sowie hierdurch bedingter Verzögerungen bei der Abarbeitung des ursprünglichen Auftragsgegenstandes.
§ 9 Rücktritt und Kündigung
1.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig verletzt.
2.
Im Falle des Annahmeverzugs oder Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
3.
Bei Eintritt höherer Gewalt beinhaltet auch Pandemien, behördlich Anordnungen und Lieferengpässe, die die Vertragserfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.
4.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und eine angemessene Vergütung für bereits getätigte Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn zu verlangen.
§ 10 Abnahme und Gefahrübergang
1.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht mit der Abnahme des Werkes auf den Auftraggeber über.
2.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 11 Mängelhaftung
1.
Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Herstellung eines neuen Werkes berechtigt. Ein offensichtlicher Mangel ist innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
2.
Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
3.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbar, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 13 Hinweis auf Verbraucherrechte
1.
Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Auftraggeber gesondert in Textform belehrt.
2.
Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungsrechte
Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass ihnen im Falle von Mängeln an der erbrachten Leistung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zustehen. Diese Rechte werden durch vertragliche Regelungen nicht eingeschränkt.
3.
Streitbeilegung
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4.
Kontaktinformationen
Für Fragen, Beschwerden oder zur Ausübung des Widerrufsrechts kann sich der Auftraggeber an folgende Kontaktadresse wenden:
Liekam Haustechnik GmbH
Heinrich-Hasemeier-Straße 8
49076 Osnabrück
liekam@liekam-haustechnik.de
Tel. 0541-86841
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Das Werk und alle an den Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Gegenstände bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen.
§ 15 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens, Liekam Haustechnik, Heinrich-Hasemeier-Straße 8, 49076 Osnabrück. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Sofern nichts anderes Vereinbart gilt die VOB/B, diese kann bei Vertragsabschluss vom Kunden eingefordert werden.
§ 17 Datenschutz
Wir weisen darauf hin das im Rahmen des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet werden. Mehr dazu finden Sie auf https://liekam-haustechnik.de/datenschutz/
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine entsprechende Regelung zu vereinbaren.